Immer wieder führen korrekte Entscheidungen der Schiedsrichter zu Unmutsäußerungen auf den Zuschauerrängen und an den Banden. Ursachen hierfür sind langjährige Mythen, die sich über die Jahre hinweg trotz zahlreicher Regeländerungen in den Köpfen vieler selbst ernannter Experten festgesetzt haben. Manchmal glauben deren Protagonisten auch, sie könnten die Schiedsrichter mit entsprechenden Zwischenrufen verunsichern. In einer kleinen Serie stellen wir in den nächsten Wochen bis Weihnachten sechs der hartnäckigsten Mythen vor, denen man – sehr zum Leidwesen der Schiedsrichter – immer wieder begegnet, und denen dennoch die Grundlage fehlt.
Mythos 5: Ein Treffer kann nur mit dem Schläger erzielt werden.
Grundsätzlich ist diese Aussage zwar richtig, aber nur wenn man sie auf die Spieler in Bezug auf das gegnerische Torgehäuse bezieht. Art. 17 bestimmt, dass der Ball nur mit der Rundung des Schlägers gespielt werden darf (Ziffer 1.1). In Ziffer 1.2 verbieten die Spielregeln jeden Treffer, der versehentlich oder absichtlich aufgrund eines Abprallers vom Körper oder vom Rollschuh eines Spielers erzielt wird, dessen Mannschaft davon begünstigt würde. Nach Art. 18 Ziffer 2.1.1 sind derart erzielte Treffer ungültig.
Soweit so gut. Doch gilt dies auch, wenn der Schaft des Schlägers getroffen wird und der Ball ins gegnerische Torgehäuse abprallt?? – Selbstverständlich ist auch dieser Treffer gültig, weil es an einem einschränkenden Hinweis in Art. 17 Ziffer 1.2 fehlt. Kritisch wird es jedoch schon, wenn ein Spieler den Ball mit dem Schlägerende über die Torlinie bugsiert. Das Publikum richtet sich nach der Mannschaftszugehörigkeit des Spielers. Der SR ist jedoch dem Regelwerk verpflichtet. Und da wird auf die Rundung des Schlägers Wert gelegt (sh. o.). Wohlgemerkt: ein Abpraller vom Schlägerende ist etwas anderes, als ein Spielen des Balles.
Gemäß Art. 17 Ziffer 1.3 ist jeder Treffer ins eigene Torgehäuse gültig, unabhängig davon, wie er erzielt wurde. Entscheidend ist nur, dass der Ball die Torlinie in vollem Umfang überquert und dass der SR dies auch wahrgenommen und entsprechend entschieden hat.
Nach Art. 13 Ziff. 1.4 i.V.m. Art. 18 Ziffer 1.2.4 kann jedoch auch ein TW nach einer regelgerechten Abwehr einen Treffer erzielen. Denkbar ist dies z.B. in den letzten 5 Minuten eines Spiels, wenn die Mannschaft A ihren TW durch einen weiteren Feldspieler ersetzt hat. Das Torgehäuse ist leer und der Ball könnte z.B. durch die behandschuhte Hand oder durch eine Fußabwehr des TW der Mannschaft B in das Torgehäuse eindringen.
Ein Beitrag der Schiedsrichterkommission Rollhockey