Am gestrigen Samstag tagte die Sportkommission Rollhockey in einer Videokonferenz und beriet vorrangig über die Rollhockey-Jugend. Wichtigstes Ergebnis: Der Nachwuchs darf sich auf Deutsche Meisterschaften im September freuen! Ebenfalls wurden Richtung weisende Anpassungen in den Altersklassen zur Unterstützung kleinerer Vereine für zukünftige Spielzeiten beschlossen.
So gab es gestern Abend nur gute Nachrichten für den Nachwuchs: Die Deutschen Meisterschaften, die im Juni wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurden, sollen alle im September nachgeholt werden. Zwar sei auch dann immer noch mit einer kurzfristigen Absage zu rechnen, sofern sich die Lage noch einmal verschlimmere, die Sportkommission versteht die Durchführung jedoch als wichtiges Zeichen nach innen und außen: Rollhockey lebt und findet auch – im Rahmen der Möglichkeiten – weiter statt! Das gilt nicht nur für den, ursprünglich für Mitte September, geplanten Start der neuen Bundesliga-Saison, sondern auch für den Nachwuchs. Für die DM-Teilnahme sind die Jugend-Teams in ihrer Zusammensetzung der Saison 2019/2020 startberechtigt. Die Wechselfrist wird dafür auf Ende September ausgeweitet und wegen der nicht ausgespielten Qualifikations-Runden in den Landesverbänden werden die Endrunden um die nationalen Meistertitel „offen“ ausgetragen. Es gibt daher weder die Pflicht zur Teilnahme, noch einen Ausschluss von teilnahmewilligen Teams. Die regionalen Wettbewerbe der neuen Saison 2020/2021 beginnen damit aber frühestens im Oktober 2020.
Das ist ein wichtiges Zeichen für unseren Sport – sowohl nach außen, als auch nach innen: ROLLHOCKEY LEBT!
Thomas Ullrich, Vorsitzender der Sportkommission Rollhockey
Dabei kommt nun natürlich einiges an Arbeit auf den Verband, vor allem auf die Jugendfachwartin Claudia Reinert zu, die die Deutschen Meisterschaften zu koordinieren hat. Sie wird kurzfristig das Teilnahme-Interesse bei allen Vereinen abfragen und sich auch der Durchführbarkeit der Turniere bei den vorgesehenen Ausrichtern versichern. Nach Eingang aller Rückmeldungen steigt eine Task-Force aus Claudia Reinert, Torsten Flössel (Vorstand Spielbetrieb) und Thomas Ullrich (Vorsitzender der Sportkommission Rollhockey) in die Detailplanung ein. Gegebenenfalls müssen einzelne Austragungsorte oder auch der Spielmodus unter Berücksichtigung möglicher Corona-Auflagen angepasst werden.
2-stufiges Modell zum Einsatz älterer Spieler soll zukünftig die Spielfähigkeit sichern.
Eine weitere Änderung im Nachwuchs-Bereich entfaltet ihre Wirkung dann ab der Saison 2020/2021. Immer wieder gibt es einzelne Vereine, die mangels Masse in einzelnen Altersklassen keine spielfähige Mannschaft melden können. Diesen Vereinen kommt der Verband nun einheitlich bundesweit und ohne Auswirkung auf die DM-Qualifikation in einem zweistufigen Modell entgegen. In der NRW-Meisterschaft und der Ostdeutschen Meisterschaft konnten bereits in begrenztem Umfang ältere Spielerinnen oder Spieler ein Team ergänzen, um die Meldefähigkeit herzustellen. Dies wirkte sich dort jedoch negativ auf die Qualifikations-Möglichkeit zur Deutschen Meisterschaft aus. Die war dann futsch. Die neue Regelung geht jetzt weiter, gilt bundeseinheitlich und die Qualifikations-Möglichkeit zur DM bleibt bestehen.
Dabei können zwei Stufen von den Vereinen gezogen werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird aber von einer neu geschaffenen Evidenz-Stelle geprüft, damit sich Vereine nicht unberechtigt einen Vorteil verschaffen können. Die Altersklassen-Struktur sowie die jeweiligen Stichtage der Altersgrenzen bleiben jedoch unverändert bestehen.
In Stufe 1 der Ausnahme-Regelung können die Vereine zukünftig auf Spielerinnen und Spieler zurückgreifen, die zum Zeitpunkt der Deutschen Meisterschaft (vereinheitlicht auf den Stichtag Ende Juli) die nominelle Grenze der Altersklasse noch nicht erreicht haben. Soll heißen: Wer zur U15-DM noch nicht 15 ist, aber im weiteren Jahr der DM dann 15 wird und damit nicht mehr zu den spielberechtigten Jahrgängen gehört, darf zukünftig das Team seines Vereins ergänzen. Die Anzahl der Ergänzungs-Spieler in Stufe 1 ist dabei nicht begrenzt. Stufe 1 bietet den betroffenen Vereinen daher schon deutlich verbesserte Möglichkeiten zur Sicherstellung des Spielbetriebs.
Sollte jedoch auch dies nicht ausreichen, dürfen in Stufe 2 dann auch Spielerinnen und Spieler gemeldet werden die zum Zeitpunkt der DM die nominelle Altersgrenze bereits überschritten haben, also im Zeitraum Januar bis Juli vor der jeweiligen DM Geburtstag haben. Hier ist die Zahl der Spielerinnen oder Spieler jedoch auf maximal zwei begrenzt, die maximal ein Jahrgang über der Altersgrenze liegen dürfen.
Zusätzliche Spielmöglichkeit für einzelne Spielerinnen und Spieler ohne Team.
Umgekehrt werden die Altersklassen für alle Vereine auch für einzelne Spielerinnen und Spieler geöffnet, für die ihr Verein in ihrer Altersklasse keine Mannschaft anbieten können. Maximal zwei Spielerinnen oder Spieler, die maximal ein Jahrgang über der Altersgrenze liegen, dürfen dann in der Altersklasse darunter eingesetzt werden, sofern für sie keine andere regelkonforme Spielmöglichkeit in ihrem Verein besteht. Auch hier wird das Vorliegen der Voraussetzungen von der Evidenz-Stelle geprüft. Auch hier bleibt der Einsatz der älteren Spielerinnen und Spieler ohne Auswirkung auf die DM-Qualifikation des betreffenden Teams.
Junioren zurück zur U20
Die Altersklasse der U19, die im Zuge der WorldSkate-Änderung der Junioren von U20 auf U19, auch im Bereich des DRIV angepasst wurde, wird ab der Saison 2020/2021 wieder auf die U20 ausgeweitet. Die Änderung erwies sich für den Spielbetrieb des DRIV und seiner Landesverbände als nicht praktikabel. Die Zahl der Mannschaften ging durch den entfallenen Jahrgang zurück, sodass die Sportkommission Rollhockey hier gegensteuern musste. Von dieser Änderung ist nicht die U19-Nationalmannschaft betroffen, da die internationalen Wettbewerbe (U19-Herren-EM und U19-Herren-WM im Rahmen der World Roller Games) weiterhin für diese Altersklasse ausgeschrieben werden.