Der Mannschaftskapitän

Der Mannschaftskapitän (MK) vertritt seine Mannschaft während des Spiels. Er ist der einzige Spieler, der mit den Schiedsrichtern (SR) hinsichtlich irgendwelcher Spielsituationen verhandelt. Der MK kann Eingaben formulieren, einschließlich technischer Proteste zum Spiel, allerdings ohne die Entscheidungen der SR zu diskutieren. (Handbuch für RH-SR, Ziffer 5)

A – Aufgaben des Mannschaftskapitäns

1. Vor dem Spiel

  • Tragen einer andersfarbigen Armbinde – auch während und nach dem Spiel. (Art. 9.4.4 TR 2018)
  • Nach Aufforderung durch die HSR Beteiligung an der Auswahl des Balls für das Spiel gemeinsam mit dem MK der gegnerischen Mannschaft (Art. 6.5.3 SPR 2018)
  • Anmeldung administrativer Proteste Nichtbeachtung der Technischen Regeln (TR) wie z.B. schlechter Zustand des Spielfelds, der Markierungen, der Torgehäuse, der Banden etc.) vor Beginn des Spiels!! (Art. 37.1 SPR 2018)
    Daraus folgt: Nach Beginn des Spiels sind administrative Proteste nicht mehr möglich.
  1. Während des Spiels

  • Teilnahme an der Wahl des Tores und welches Team das Penaltyschießen beginnt. (Art. 3.3 SPR 2018)
  • Ansprechpartner der HSR bei Antispiel; im Wiederholungsfall BK für beide MK!! ( 15.5 SPR 2018)
  • Sofern seine Mannschaft mit weniger als der geforderten Anzahl spielt, obwohl noch spielfähige Spieler vorhanden sind, müssen die HSR dem MK eine Rote Karte zeigen, falls ein Trainer, Assistenztrainer oder Mannschaftsdelegierter nicht (mehr) anwesend sind (Art. 8.6 SPR 2018).
  • Ansprechpartner der HSR, falls sich ein TW seiner Mannschaft weigert, seine Schutzausrüstung für einen Mitspieler bereitzustellen. (Art. 20.5.1 SPR 2018)
  • Die HSR informieren beide MK über einen endgültigem Spielabbruch nach einem eingetretenen Schaden (am Spielfeld, an den Banden, am Gebäude usw.), der nicht mehr behoben werden kann. (Art. 25.3.3 SPR 2018)
  • Die HSR müssen dem MK eine Rote Karte zeigen wegen eines Eingriffs ins Spiel durch einen Angehörigen seiner Mannschaft, falls dieser Verursacher nicht identifiziert werden kann und ein Trainer oder Delegierter nicht (mehr) anwesend sind. (Art. 28.2.2.3 SPR 2018)
  • Die HSR müssen dem MK eine Rote Karte zeigen, falls ein Spieler seiner Mannschaft während der Ausführung eines Penalty oder eines direkten Freistoßes vor dessen Abschluss auf das Spielfeld geschickt wird und ein Trainer, Assistenztrainer oder Mannschaftsdelegierter nicht (mehr) anwesend sind. (Art. 35.9.5 SPR 2018)
  1. Während einer Spielunterbrechung

  • Anmeldung technischer Proteste, einschließlich der späteren Abzeichnung im Spielbericht. (Art. 37.2 SPR 2018)
  1. Nach dem Spiel

  • Spielbericht unmittelbar nach Ende des Spiels unterschreiben (Art. 8.4 TR 2018) – Bei Weigerung = Sonderbericht der HSR. Eine Weigerung ist immer dann anzunehmen, wenn der MK trotz wiederholter Aufforderung durch einen der HSR seiner Aufgabe nicht 
  • Die MK unterschreiben den Spielbericht stets vor den HSR. (Art. 8.4 +5 TR 2018) Dies  ergibt sich aus dem Umstand, dass die HSR alle Eintragungen – auch die geleisteten Unterschriften der MK – prüfen müssen, bevor sie selbst den Spielbericht unterschreiben.
  • Anmeldung technischer Proteste, einschließlich deren Abzeichnung im Spielbericht. (Art. 37.2 SPR 2018)
  • Nur nachdem Proteste vorgebracht wurden, unterschreiben die MK den Spielbericht in der Umkleidekabine der SR (Handbuch für RH-SR Ziffer 12)

B – Verfahrensablauf bei Protesten

1. Administrative Proteste (Art. 37.1 SPR 2018)

Sie beziehen sich insbesondere auf die äußeren Bedingungen, die für ein Spiel notwendig sind, und nur insoweit, als sie sich nach Auffassung des MK auf das Spiel auch negativ auswirken. Hierzu zählen z. B. schlechter Zustand des Spielfelds, der Markierungen, der Torgehäuse, der Banden, aber auch eine schlechte Ausleuchtung des Spielfelds usw.

Administrative Proteste können nur vor Beginn des Spiels vorgebracht werden.

Beispiel: MK Team B bringt gegenüber einem der HSR offiziell einen administrativen Protest vor. Dieser HSR informiert sofort den anderen HSR und – soweit vorhanden – den ASR sowie den MK des gegnerischen Teams oder (bei Abwesenheit des MK) dessen Delegierten darüber. Außerdem veranlasst er, dass der Protest im Spielbericht kurz notiert wird.

  1. Technische Proteste (Art. 37.2 SPR 2018)

Sie beziehen sich gegen angeblich “falsche Entscheidungen” oder technische Fehler, die von den HSR während des Spiels ausgegangen sein könnten. Nicht gemeint sind jedoch Fehler in den Tatsachenfeststellungen der SR, die in der Folge dann zu falschen Entscheidungen führen, wie z. B. letzte Berührung beim Ausball, Rote Karte gegen den falschen Spieler, fehlende Teamfouls gegen die gegnerische Mannschaft, Blaue Karte aufgrund angeblich falscher Wahrnehmung usw.

Technische Proteste können die MK während des Spiels vorbringen – aber nur anlässlich einer Spielunterbrechung. Es ist dabei empfehlenswert, die HSR ruhig und sachlich anzusprechen, zumal beide Seiten (HSR + MK) die entsprechende Ausformulierung ohnehin erst nach dem Spiel vornehmen.

Auch in diesem Fall informieren die HSR den jeweiligen MK des gegnerischen Teams über den Sachverhalt. Den entsprechenden Eintrag im Spielbericht nehmen die HSR nach Beendigung des Spiels (ggf. in ihrem Umkleideraum) vor. Sie sollen sich dabei mit dem MK möglichst auf einen kurzen Text einigen, der den Sachverhalt umreißt und den zuständigen Gremien einen Eindruck vermittelt, worum es geht.

Auch nach dem Spiel können die MK noch technische Proteste vorbringen. Mit der Unterzeichnung des Spielberichts durch die HSR endet dieses Recht jedoch.

C – Wirksamwerden eines Protestes

Schließlich bedarf es noch der Nachlieferung einer schriftlichen Begründung für den vorgebrachten Prostest durch den jeweiligen Verein im Rahmen enger zeitlicher Grenzen und einschließlich des Nachweises über die Zahlung der Protestgebühr.

Fehlt eine Begründung, wird sie verspätet vorgelegt oder ist der Zahlungsnachweis nicht beige-fügt, ist der Protest abzuweisen – selbst wenn der entsprechende Zahlungsbeleg nachgeliefert wird. Einzelheiten hierzu regelt die jeweils gültige Sportordnung für Rollhockey.

D – Folgen der Zeichnung des Spielberichts

Bei normalem Spielablauf unter-schreiben den Spielbericht unmittelbar nach Spielende zunächst die Kapitäne beider Mannschaften. (Art. 8.4 TR 2018)

Als letzte Offizielle unterschreiben die Angehörigen des SR-Teams (ASR + HSR) den Spielbericht. (Art. 8.5 TR 2018)

Sie schließen damit das aktuelle Spiel ab.

Besondere Folgen ergeben sich aus der Unterschrift der MK grundsätzlich nicht. Sie bestätigen letztlich, dass das Endergebnis richtig eingetragen ist, sowie dass die Belange ihrer Mannschaften hinsichtlich vor-gebrachter Proteste oder bei Verletzungen berücksichtigt wurden.

Für die schriftliche Begründung eines vorgebrachten Protestes ist der MK nicht mehr verantwortlich. Dies obliegt – unter Einhaltung der oben beschriebenen Bedingungen – den Verantwortlichen seines Vereins. Eine pauschale Formulierung wie z.B. „Der Schiedsrichter hat unsere Mannschaft ständig benachteiligt und eine ganz schlechte Spielleitung hingelegt“, dürfte dabei nicht ausreichend sein.

Auch bei der Anmeldung von Protesten ist es ratsam, wenn alle Beteiligten stets sachlich bleiben. Insbesondere gegenüber jungen Schiedsrichtern aber auch sonst zählt Fairständnis mehr, als wütende verbale Angriffe oder vermeintlich cleveres Vorbringen zweifelhafter Ansprüche.

Wer schreit, hat meistens Unrecht. Kenner des Regelwerks und damit des Rollhockey zeichnen sich dadurch aus, dass sie trotz aller Emotionen respektvoll miteinander umgehen, Ruhe bewahren und die Verantwortlichen ihren Job machen lassen.

Alles Weitere ist Aufgabe der zuständigen Gremien, die anschließend über die vorgebrachten Proteste entscheiden.

Ein Beitrag der Schiedsrichterkommission Rollhockey