Wenn Farbe ins Spiel kommt (Folge 3)

Wenn Farbe ins Spiel kommt – Folge 3: Weitere Regelverstöße, die eine Blaue Karte erfordern

Nachfolgend beschäftigen wir uns mit den übrigen, in Art. 32.1 SPRGLN 2018 aufgeführten Beispielen, bei denen die SR dem Verursacher eine BK zeigen sollen.

1.7 Einen Gegner umreißen, sodass er hinfällt.

Bis 2017 hieß es noch: „Einen Gegner so aus dem Gleichgewicht bringen, dass er hinfällt.“ Diese Formulierung eröffnete Blaue Karten für alle möglichen Aktionen, bei denen ein Spieler dafür verantwortlich war, wenn sein Gegner hinfiel. Die jetzige Formulierung ist deutlicher, sie erfordert jedoch auch ein Umdenken. Die SR sind nunmehr gehalten, in solchen Situationen zukünftig je nach Ausprägung der Aktion zwischen TF und BK zu unterscheiden. Die Vielzahl der Fälle lassen sich jetzt als „absichtliche Behinderungen“ oder als einfache Kontaktfouls werten, die dann in der Folge nur noch zu einem TF führen. Spieler, Trainer und SR müssen in solchen Situationen also umdenken, hinsichtlich der Folgen eines entsprechenden Spielerhandelns – und zwar auf beiden Seiten.

Umreißen“ liegt vor, wenn ein Spieler unter Einsatz von Händen oder Armen oder Schläger einen Gegenspieler so aus der Balance bringt, dass dieser Ball- und/oder Körperkontrolle verliert und zu Boden stürzt. Einer Verstärkung durch den gefoulten Spieler bedarf es beim Hinfallen allerdings nicht.

1.8 Den Schläger im Rollschuh des Gegners einhaken, auch unabsichtlich und selbst wenn der Gegner nicht hinfällt.

Derartige Aktionen bewirken, dass der gefoulte Spieler die Körperkontrolle verliert. Einhaken des Schlägers im Rollschuh führt zu einer Blockade der Rollen und zu einem unkontrollierten, abrupten Stoppen der Beinbewegung. Folge ist üblicherweise der Sturz des Spielers mit einem erhöhten Verletzungsrisiko. Deshalb kommt es auch auf Absicht nicht an. Der Gefoulte muss noch nicht einmal hinfallen, wenngleich einem SR solche Situationen sehr selten begegnen. Doch auch hier gibt es Fälle, die nicht eindeutig sind. Der Spieler, der in der Bewegung auf den Schläger des Torwarts tritt und sich dann fallen lässt, kann sich nur schwerlich auf „Einhaken im Rollschuh“ berufen. Auch der Spieler, der im Mittelfeld dem Ball hinterher sprintet und dabei auf den Schläger seines Gegenspielers tritt, kann sein Stolpern nicht seinem Gegner anlasten. Beschwert sich der Spieler bei einem HSR, ist – je nach Grad der Beschwerde – eine Ermahnung + TF gemäß Art. 30.3.1.1 SPRGLN 2018 in Betracht zu ziehen.

1.9 Den Schläger des Gegners festhalten oder gegen dessen Schläger schlagen, um den Gegner an einem Torschuss zu hindern.

Beide Aktionen zielen darauf ab, einen möglichen Torerfolg zu verhindern. Wichtig ist, zu erkennen, dass es sich auch tatsächlich um einen Torschuss handelt, den der Spieler gerade beabsichtigt. Ein Abspiel zu einem Mitspieler oder etwa ein Schlag des Balls auf die gegenüberliegende Seite des Spielfelds wird man kaum als Torschuss bezeichnen können. Es kommt dabei nicht darauf an, ob auch ein Treffer erzielt werden könnte. Es reicht aus, dass der Ball Richtung Torgehäuse geschlagen werden soll. Allerdings wird ein „Torschuss“ aus der eigenen Spielfeldhälfte heraus anders zu gewichten sein, als aus unmittelbarer Strafraumnähe. Wurde der TW jedoch gerade gegen einen Feldspieler gewechselt, kann die Sachlage schon wieder anders zu bewerten sein.

Beim Schlagen gegen den Schläger reicht ein geringer Impuls bereits aus, dass der Torschuss unkontrolliert erfolgt. Unabhängig von dem potenziellen Fehlschuss erhöht sich das mögliche Verletzungsrisiko, wenn Spieler plötzlich vom Ball im Gesicht getroffen werden. Ein erhöhtes Verletzungsrisiko im Schulterbereich stellt sich bei einem Schützen ein, der gerade dazu ausgeholt hat, um den Ball zu schlagen und nun in der Bewegung gesperrt wird, weil der Gegner den Schläger festhält. Der Arm zieht zwar kraftvoll durch, die Muskulatur, Bänder und Sehnen im Schulterbereich werden aber abrupt gestoppt und/oder überstrapaziert, eine Verletzung wird wahrscheinlich. Nun könnte man behaupten, Verletzungen ereignen sich auch auf andere Weise, ohne dass ein Spieler eine Zeitstrafe erhält – z.B. infolge eines Abprallers. Richtig. Doch hier ist der Spieler verantwortlich, der den Schläger trifft, oder der den Schläger festhält, ohne überhaupt den Ball erreichen zu wollen.

Im Übrigen führt auch ein absichtliches Hineinlaufen in die Ausholbewegung des Schützen zum gleichen Ergebnis – der Torschuss wird verhindert. Auch dann ist dem Verursacher eine Blaue Karte zu zeigen.

1.10 Regelwidriges Auswechseln während des laufenden Spiels. Das Spielfeld betreten, bevor der Mitspieler es verlassen hat.

Diese Situationen sind eigentlich recht eindeutig. Worauf müssen die SR achten?
– Das Spiel ist nicht angehalten und beide Spieler haben Kontakt zum Spielfeld.
– Aber nur der einwechselnde Spieler begeht den Fehler.
Folglich darf auch nur er bestraft werden. In diesen Situationen ist lediglich ein wenig Disziplin an der Reservebank erforderlich. Die hohen Banden verhindern eigentlich solches Vorgehen, weil stets eine Tür geöffnet werden muss. Bei niedrigen Banden sieht dies schon anders aus.

In der nächsten Folge stellen wir weitere Situationen im Spiel vor, in denen die SR eine Blaue Karte zeigen müssen.