Änderungen in der Passstelle

Im Januar wurde von der Sportkommission Rollhockey die Einführung neuer Aktivenpässe beschlossen. Darüber hinaus gilt bekanntlich seit Ende Mai die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, die an den Umgang mit personenbezogenen Daten verschärfte Anforderungen stellt. Selbstverständlich haben wir diesen Bestimmungen vollumfänglich Rechnung zu tragen. Wir möchten Euch hiermit nicht nur über die Veränderungen im Ablauf eines Passantrags, sondern auch offiziell über die neuesten Veränderungen innerhalb der Passstelle Rollhockey informieren.
 
Zunächst zu einer personellen Veränderung: Die Passstelle Rollhockey wurde neu besetzt. Melanie Krämer aus Remscheid ist ab sofort für die bundesweite Ausstellung der Aktivenpässe verantwortlich. Bitte habt Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles reibungslos läuft. Nicht nur Melanie ist neu im Amt, es gab ja zuletzt zudem einige Änderungen im Ablauf, die sich sicher auch erst noch einspielen müssen. Ihr erreicht Melanie ab sofort per Email über passstelle@rollhockey.de.
 
Anbei erhaltet Ihr das neue DSGVO-konforme Formular zur Beantragung eines Aktivenpasses. Wir haben versucht es übersichtlich zu gestalten und erforderliche Hinweise zum Ausfüllen gleich mitzuliefern. Wir haben aber auch die Gelegenheit genutzt den vereins- und verbandsinternen Ablauf so einfach wie möglich zu gestalten, ohne dabei jedoch die Sicherheit im Umgang mit den personenbezogenen Daten einzuschränken. Die bislang bei Meldung zu einem Wettbewerb erforderlichen Anti-Doping-Unterlagen sind nun schon beim Passantrag mit abzugeben. So stellen wir sicher, dass jeder, der einen Aktivenpass hat, auch zuvor die entsprechenden Unterlagen abgegeben hat. Damit entfällt dann auch das doppelte und dreifache Ausfüllen bei Teilnahme an mehreren oder folgenden Wettbewerben. Die entsprechenden Anti-Doping-Unterlagen hängen ebenfalls hier an. Bitte beachtet die entsprechenden Hinweise im Antrag, wer welches Formular auszufüllen hat.
 
Die neuen Aktivenpässe sind dann 5 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Läuft der Aktivenpass vor einem Saisonende aus, so bleibt die Teilnahmeberechtigung an den laufenden Wettbewerben bis zu deren Ende bestehen. Die Gültigkeit des nachfolgend ausgestellten Aktivenpasses beginnt dann mit dem Tage nach Ablauf der Gültigkeit des alten Passes.
 
Alle Mannschaftsangehörigen (Trainer, Co-Trainer, Delegierte, Ärzte, Physiotherapeuten, Mechaniker, Betreuer, Spieler), die an einem Rollhockey-Wettbewerb des DRIV  oder unserer Landesverbände teilnehmen möchten, benötigen für alle neu beginnenden Wettbewerbe einen Aktivenpass (für 2018/2019 reicht für Spieler auch der alte DRIV-Spielerpass). Für jeden Aktiven wird (unabhängig seiner Funktion) nur ein neuer Aktivenpass ausgestellt. Wer also als Bundesliga-Spieler eine Nachwuchs-Mannschaft betreuen möchte, kann dies mit seinem Aktivenpass tun. Beachtet aber bitte, dass dann alle Anti-Doping-Unterlagen auszufüllen sind. Eine neue Funktion kann jederzeit nachgetragen werden, ohne dass gleich ein neuer Aktivenpass beantragt werden muss.
 
Neben neuen Aktivenpässen gibt es auch Lizenzen, die jährlich neu erworben werden müssen. Dies gilt unabhängig vom alten DRIV-Spieler- oder neuen Aktivenpass. Eine Senioren-Lizenz braucht ab der neuen Saison jeder, der an der 1. RH-BL Herren/Damen, der 2. RH-BL Herren/Damen, dem DRIV-Pokal Herren/Damen oder dem Supercup Herren/Damen teilnehmen möchte. Wer nur an den Regional- oder Landesligen Herren/Damen teilnimmt, benötigt keine Senioren-Lizenz. Eine Nachwuchs-Lizenz braucht ab der neuen Saison jeder, der an einem Nachwuchs-Wettbewerb des DRIV oder seiner Landesverbände teilnehmen möchte. Nachwuchs-Spieler, die auch bereits im Senioren-Spielbetrieb eingesetzt werden, können mit ihrer Senioren-Lizenz auch an den Nachwuchs-Wettbewerben teilnehmen. Nachwuchs-Spieler, die im Laufe einer Saison in den Senioren-Spielbetrieb nachgemeldet werden, können die Senioren-Lizenz bei Zahlung des Differenzbetrages jeder Zeit erwerben. Die Lizenzen sind jedoch nur für die laufende Saison gültig.
 
Die alten DRIV-Spielerpässe bleiben noch bis zum Ablauf der demnächst beginnenden Saison 2018/2019 gültig – und zwar in allen Wettbewerben. Es war von Anfang an vorgesehen und von den Vertretern der Landesverbände so auch gewünscht, dass es eine entsprechende Übergangszeit gibt. Erst mit Beginn der Saison 2019/2020 müssen alle Aktiven, die am Rollhockey–Spielbetrieb des DRIV teilnehmen möchten, einen neuen Aktivenpass besitzen. Die alten DRIV-Spielerpässe im Scheck-Karten–Format werden nicht mehr ausgestellt. Zu den zuletzt noch eingegangenen „alten“ Passanträgen wurden die Antragsteller zwischenzeitlich gebeten, die neue Aktivenpässen zu beantragen. Wer nach dem offiziellen Beginn der letzten Saison (2017/2018, 15. August 2017) noch einen alten DRIV-Spielerpass erhalten hat, der muss bei Antrag auf Ausstellung eines neuen Aktivenpasses nur die Differenz, also nur 15 € zur neuen Passgebühr zahlen.
 
Vor Saisonbeginn erhalten die Vereine eine Aufstellung der für ihren Verein teilnahmeberechtigten Aktiven. Diese beinhaltet sowohl alle Aktiven mit bereits ausgestellten neuen Aktivenpässe, als auch alle Aktiven der letzten Saison mit den noch gültigen alten DRIV-Spielerpässen. Sie vermerken darin die jeweils benötigten Lizenzen und geben die Aufstellung an die Passstelle zurück. Die Vereine erhalten anschließend eine Aufstellung der für die einzelnen Wettbewerbe jeweils teilnahmeberechtigten Aktiven. Diese Aufstellung beinhaltet die Aktivenpass- bzw. DRIV-Spielerpass-Nummern und ist als Nachweis der Teilnahmeberechtigung am Spielort vorzulegen. Zukünftig wird diese Aufstellung den Vereinen und Zeitnehmern auch online zur Verfügung stehen.
 
Für einen Spielerwechsel ist ein neuer Antrag auszustellen. Mit Vorlage des Antrags bei der Passstelle gilt der Spielerwechsel als vollzogen. Bitte beachtet dazu auch die einschlägigen Wechselbestimmungen, insbesondere die Wechselfristen ge m. § 6 (3a) DRIV-Sportordnung für Rollhockey. Für einen Spielerwechsel fallen ggfls. weitere Gebühren an.
 
Zu guter Letzt eine Übersicht der Gebühren für Pässe und Lizenzen:
 
Aktivenpass 25,00 €
Senioren-Lizenz 20,00 €
Nachwuchs-Lizenz 10,00 €
(alter DRIV-Spielerpass 10,00 €)

Antrag: Aktivenpass

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Athleten- vereinbarung

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Ehrenerklärung

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Ehrenkodex

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Schieds- vereinbarung

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