Nach der EM U20 erreichte die Schiedsrichterkommission Rollhockey Informationen aus dem Bereich von World Skate-Europe über die Auslegung von Art. 23 Ziff. 2.1.5 und Art.30 Ziff. 3 Spielregeln 2018, die nicht nur für die verschiedenen Europameisterschaften, sondern auch für die im Oktober beginnende Europapokalsaison 2018/2019 Bedeutung haben. Im Hinblick auf eine einheitliche Regelpraxis – international wie national – sieht sich die Schiedsrichterkommission Rollhockey deshalb veranlasst, diese Informationen bekannt zu geben, auch wenn bislang keine schriftliche Weisung des internationalen Verbandes vorliegt.
A – Art. 23 – Ungültige Treffer
Ziffer 2.1.5 erklärt jeden Treffer für ungültig, wenn der Ball dabei von hinter dem Torgehäuse über das Tor vor das Torgehäuse geschlagen wird. Nicht geregelt war bislang, wie zu verfahren ist, wenn kein Treffer erzielt wird.
WS-Europe hat hierzu während der EM U20 die Schiedsrichter angewiesen, dass jedes Heben des Balls über das Torgehäuse, zu einem indirekten Freistoß gegen die Mannschaft des Verursachers führt, unabhängig davon, ob ein Treffer erzielt wird (ungültiger Torerfolg) oder nicht.
B – Art. 30 Ziffer 3 Ermahnungen in normalen Situationen
Der Regeltext liest sich zunächst so, als ob jeder Regelverstoß der Ziffern 3.1.1 – 3.1.8 zunächst zu einer Ermahnung führt, bevor die Schiedsrichter eine Blaue Karte zeigen müssen. Dem ist jedoch nicht so. WS-Europe hat während der EM U20 hierzu folgende Erläuterung gegeben:
1. Jedesmal wenn der SR das Spiel unterbrechen muss, um eine Ermahnung in normalen Situationen (Ziffern 3.1.1-3.1.8) auszusprechen, muss er auch ein TF anzeigen. (Ermahnung während einer Unterbrechung = KEIN TF!!).
2. Erhält ein Spieler die erste Ermahnung im Spiel nach Ziffern 3.1.1-3.1.8 muss diese Ermahnung auch im Spielbericht eingetragen werden.
3. Bei der nächsten Ermahnung gegen denselben Spieler nach Ziffern 3.1.1-3.1.8 – egal welcher Regelverstoß – folgt die Blaue Karte, einschließlich einer Phase in Unterzahl. Das Teamfoul entfällt. Müssen die SR das Spiel deshalb unterbrechen, ist zusätzlich ein direkter Freistoß gegen die Mannschaft des Verursachers anzuzeigen.
Die Ermahnungen in besonderen Situationen (Art. 30 Ziffer 2) sind von den vorgenannten Ermahnungen in normalen Situationen getrennt zu sehen. Sie haben lediglich Bedeutung in der besonderen Situation eines direkten Freistoßes bzw. eines Penalty – wie bereits in der vergangenen Saison praktiziert. Deshalb sind sie auch nicht in den Spielbericht einzutragen. Folglich lässt sich eine Ermahnung nach Art. 30.2 NICHT mit einer Ermahnung nach Art. 30.3 zu einer Blauen Karte gegen den Verursacher kombinieren. Alle Schiedsrichter sind angewiesen, diese Regelauslegung zu beachten und in den nationalen Spielen anzuwenden.
Für die Schiedsrichterkommission Rollhockey
Bernd Ullrich